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Zuzahlung:
Ein gesetzlich versicherter Krankenkassenpatient muss bis längstens 28 Tage Krankenhausaufenthalt zurzeit 10,- € je Kalendertag an das Krankenhaus zahlen. Die Zuzahlung ist an der Krankenhauskasse zu entrichten. Das Krankenhaus leitet diesen Betrag an die jeweilige Krankenkasse weiter. Sollten Sie im Laufe dieses Jahres eine Zuzahlung geleistet haben, legen Sie uns bitte eine Quittung vor, damit wir Ihnen den gezahlten Betrag anrechnen können.
Wahlleistungen:
Sie können über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus gegen Aufpreis verschiedene Wahlleistungen in Anspruch nehmen:
* Die Bereitstellungskosten enfallen nach dem 14. Aufenthaltstag |
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