KKH Bergstrasse
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Kosten

Zuzahlung:

 

Ein gesetzlich versicherter Krankenkassenpatient muss bis längstens 28 Tage Krankenhausaufenthalt zurzeit 10,- € je Kalendertag an das Krankenhaus zahlen. Die Zuzahlung ist an der Krankenhauskasse zu entrichten. Das Krankenhaus leitet diesen Betrag an die jeweilige Krankenkasse weiter. Sollten Sie im Laufe dieses Jahres eine Zuzahlung geleistet haben, legen Sie uns bitte eine Quittung vor, damit wir Ihnen den gezahlten Betrag anrechnen können.

 

Wahlleistungen:

 

Sie können über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus gegen Aufpreis verschiedene Wahlleistungen in Anspruch nehmen:

  • Persönliche Behandlung durch alle an der Behandlung beteiligten Chefärzte einschließlich der von diesen veranlassten Leistungen im Haus oder ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. Die Kosten der Chefarztbehandlung können in den jeweiligen Sekretariaten in Erfahrung gebracht werden.
  • Unterbringung im Einbettzimmer 17,49 € (Zuschlag je Berechnungstag)
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson je Berechnungstag 45,00 €

 

  • Bereitstellung eines Telefonapparates 1,50 € * je Tag zuzüglich Gebühreneinheiten, 0,08 € je Einheit
  • Bereitstellung eines Fernsehgerätes 2,00 €  * je Tag

 

* Die Bereitstellungskosten enfallen nach dem 14. Aufenthaltstag

Empfang


Kreiskrankenhaus Bergstraße gemeinnützige GmbH | Viernheimer Str. 2 | 64646 Heppenheim | Telefon 06252-701-0 | Fax 06252-701-347 | Mail: info@kkh-bergstrasse.de